Neben der Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten bin ich in jeder Phase arbeitsrechtlicher Beratung für Sie tätig. So insbesondere im Individualarbeitsrecht, beginnend mit der Gestaltung und dem Abschluss von Arbeitsverträgen über Fragestellungen im laufenden Arbeitsverhältnis bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dessen Abwicklung.

Im kollektiven Arbeitsrecht berate und vertrete ich bei Fragestellungen in Zusammenhang mit Vertretungsorganen der Belegschaft im Bereich der Wirtschaft, des öffentlichen Dienstes sowie kirchlicher Rechtsträger, als auch beim Ausarbeiten und Verhandeln von Betriebs- und Dienstvereinbarungen bis hin zur Vertretung in Verfahren vor der Einigungsstelle.

Bei Personalabbaumaßnahmen bin ich einschließlich der Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan regelmäßig unter Einbindung Dritter (bspw. Transfergesellschaft) auch bei der arbeitsrechtlichen Prüfung und Bewertung vor Erwerb von Unternehmen beteiligt. Nicht zuletzt bei der Prüfung des Vorliegens eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB und gegebenenfalls bei der Durchführung der Maßnahme bin ich tätig.