Im Architektenrecht nehmen wir die Interessen von Architekten, Fachplanern und Projektsteuerern in Zusammenhang mit der Beratung und Ausgestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen einschließlich der Hilfe bei der Formulierung von Leistungsverzeichnissen bis hin zur Durchsetzung von Honorarforderungen wahr.

Auch die vorgerichtliche und gerichtliche Vertretung in Zusammenhang mit Haftungsfragen bei und während der Verwirklichung von Bauvorhaben ist unser zentrales Betätigungsfeld.